Die wichtigsten Antworten rund um die Miete Ihres Lagercontainers – kompakt und verständlich.
Wir vermieten 20-Fuß-Lagercontainer mit rund 33 m³ nutzbarem Volumen. Diese bewährte Standardgröße bietet ausreichend Platz für Möbel, Werkzeuge, Material oder Warenbestände – sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke.
Die Container stehen an unserem festen, gesicherten Standort in der Angermünder Str. 68 in 16225 Eberswalde. So haben Sie einen verlässlichen, gut erreichbaren Zugang zu Ihrem Stauraum.
Die Mindestmietzeit wird individuell zu Vertragsbeginn festgelegt. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um den vereinbarten Zeitraum, solange er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Die monatliche Miete richtet sich nach der vereinbarten Mietdauer. Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten fällig, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet wird. Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an – wir nennen Ihnen den genauen Preis.
Wir vermieten sowohl an Unternehmen (B2B) als auch an Privatkunden (B2C). Die Vertragsbedingungen sind für beide Gruppen klar und transparent geregelt.
Der Container ist für die Unterstellung und Lagerung von Waren, Werkzeugen und Materialien vorgesehen. Nicht erlaubt ist die Lagerung gefährlicher, explosiver oder umweltgefährdender Stoffe sowie jede zweckwidrige oder illegale Nutzung.
Ja. Der Mieter ist verpflichtet, den Container bzw. dessen Inhalt auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Gefahr geht mit der Übergabe auf den Mieter über.
Die Übergabe erfolgt direkt an unserem Standort. Zustand, Sauberkeit und Zubehör des Containers werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das von beiden Seiten unterschrieben wird – das schafft Klarheit für Vermieter und Mieter.
Der Container ist im ursprünglichen, besenreinen Zustand zurückzugeben. Übliche Gebrauchsspuren sind normal. Beschädigungen, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Wir bemühen uns, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten. Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp. Anfragen über das Kontaktformular beantworten wir zeitnah per E-Mail.
Wir beantworten Ihnen gern persönlich alles rund um Ihren Lagercontainer.
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